Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG ab 1. Februar 2013 Pflicht. Ohne eine Elternberatung ist es derzeit nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Das Paar muss vor Gericht eine Bestätigung über die in Anspruch genommene Elternberatung vorlegen.
Ich bin in die Liste der anerkannten BeraterInnen gemäß §95 Abs. 1a AußStrG eingetragen und biete Elternberatung in Form von Einzel- und Paarberatungen (vor Ort oder online zB per Zoom) an.
Beratungsinhalte:
- Erhebung der Bedürfnisse der Eltern
- Information über scheidungs- / trennungstypische Reaktionen bei Kindern und Jugendlichen (z.B. Trauerreaktionen, Ängste, Trennungsängste, Schuldgefühle, etc.)
- Was brauchen Kinder bei Scheidung / Trennung ihrer Eltern? (gemeinsame elterliche Verantwortungsübernahme, elterliche Kooperation, Beziehungskonstanz, etc.)
- Wie sollen sich die Eltern den Kindern gegenüber verhalten? (gemeinsame Elternschaft thematisieren und anbieten, kindgerechte Gespräche, Offenheit, etc.)
- Individuelle Befassung mit Fragen und Anliegen der Eltern
Beratungsumfang:
- 1 Einheit á 50 Minuten – Einzel- oder Paarberatung. Bei Bedarf kannst du auch mehrere bzw. eine längere Sitzung in Anspruch nehmen. Für eine Terminvereinbarung kontaktiere mich gerne.
Kosten:
Näheres zu den Kosten findest du hier.
Allgemeine Informationen
- als Therapeutin bin ich bzgl. der bearbeiteten Inhalte zur Verschwiegenheit verpflichtet
- nach der Beratung wird dem Paar (der Einzelperson) eine Bestätigung als Nachweis für das Gericht ausgestellt bzw. zugeschickt
ANMELDUNG
Nähere Informationen finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:
- Bundesministeriums für Justiz
- Kinder und Jugendanwaltschaft
- vom Bundesministerium anerkannte Elternberater