Kosten | Kostenerstattung

Kostenzuschussbasis oder Privatleistung

50 Min.

€ 135,-

Einzel-Psychotherapie | Coaching | Einzel-Elternberatung § 95

50  Min.

€ 170,-

Paartherapie | Paar – Elternberatung § 95

50-90  Min.

€ 45,-

Elternberatung § 95 in Form von Gruppenveranstaltung (online Zoom)

Für KlientInnen aus Deutschland bzw. generell aus dem Ausland verstehen sich die Kosten als Privatleistung (selbstverständlich kann die Honorarnote bei deiner Gesundenkasse eingereicht werden).

KlientInnen aus Österreich können mit der Gesundenkasse abrechnen. Von deiner Gesundenkasse erhälst du eine Kostenerstattung bzw. einen Kostenzuschuss, der zwischen € 30,- und € 50,- pro Einzelsitzung (50 Min.) liegt – genauen Tarif erfährst du bei deinem Sozialversicherungsträger. Zudem kannst du die Honorarnote bei deiner Zusatzversicherung einreichen. Genaue Informationen können der Seite Arge-Psychotherapie entnommen werden.

 

 

Psychotherapie als Sachleistung (in der Regen ohne Selbstbehalt)

Für psychisch schwer Erkrankte (SE) bzw. wirtschaftlich Schwache (WS | WS Antrag) steht Psychotherapie als Sachleistung (geringer oder kein Selbstbehalt) zur Verfügung.

SE | Psychotherapie als Sachleistung für psychische schwer Erkrankte

Monatlich werden Therapieplätze als Sachleistungskontingente vergeben. Grundlage dafür ist ein anonymisiertes, von Psychotherapeuten /Psychotherapeutin auszufüllendes Antragsformular. Wird die Psychotherapie als Sachleistung bewilligt, hat der Klient pro Stunde nur eine minimale bzw. gar keine Kostenbeteiligung (BVA € 8,35 /ÖGK € 0,-; aktuelle Tariffe bekommst du im Erstgespräch).

WS | Psychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache

Finanziell benachteiligte KlientInnen, die Versicherte der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg sind, können Einzelpsychotherapie als Sachleistung (in der Regel ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Dabei sind die eingeschränkten Einkommensverhältnisse sowie die Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg Voraussetzung. Der WS Antrag wird durch den/die KlientIn bei ihrem Sozialversicherungsträger eingereicht.

Genaue und aktuelle Informationen über das Salzburger Modell für Psychotherapie findest du auf www.arge-psychotherapie.at

 

Psychotherapie für Rehabilitationsgeldbezieher

Personen, die Rehabilitationsgeld beziehen, erhalten einen Versorgungsplan, dessen wesentliches Ziel die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess ist. Ein Teil dieses Versorgungsplans ist meistens auch eine Psychotherapie. Genaue und v.a. ganz aktuelle Informationen findest du hier.